PULSFORT & MATHEIS

DAS AKTUELLE AUS STEUERN UND WIRTSCHAFT

„Nichts ist so beständig wie der Wandel.” – Heraklit von Ephesus

Und dies gilt insbesondere für die Wirtschaft und das Steuerrecht. Denn das dichte Netz von Regulierungen unseres Wirtschafts- und Steuersystems sowie deren regelmäßigen Änderungen führen zur verstärkten Komplexität und stellen infolgedessen eine Herausforderung in jeder Hinsicht dar.

Vor diesem Hintergrund ist es uns wichtig, dass unsere Mandanten stets über die für Sie wesentlichen Veränderungen und Neuheiten in der Wirtschaft und im Steuerrecht sowie auf angrenzenden Rechtsgebieten informiert werden. Daher fassen wir in einem regelmäßig erscheinenden Infoblatt die aktuell wichtigsten Änderungen kurz und verständlich für Sie zusammen.

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AKTUELLE INFORMATIONEN VOM BUNDESFINANZMINISTERIUM

Wir möchten Sie hier gerne mit den aktuellsten Informationen vom Bundesfinanzministerium zum Thema Steuern auf dem Laufenden halten:

  • Bundesfinanzminister Lindner besuchte mit dem Bundespräsidenten Steinmeier vom 22. bis 24. April die Türkei. Die Türkei ist als G20- und NATO-Mitglied ein wichtiger, wenn auch zeitweise nicht einfacher wirtschafts- und sicherheitspolitischer Partner Deutschlands.
  • "Eine Wirtschaftswende ist nicht nur nötig, um den Staat zu finanzieren und in der Geopolitik ernst genommen zu werden. Sie ist auch nötig, weil der demokratische Zusammenhalt gefährdet wird, wenn Menschen um ihre wirtschaftliche Zukunft fürchten."
  • Der Bund stellt Projekte, die in Form von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) realisiert werden, zukünftig für die Öffentlichkeit noch transparenter und nachvollziehbarer dar. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wird zu diesem Zweck eine Transparenzrichtlinie erstellen.
  • Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
  • Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2023 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,52 Mrd. Euro geführt. Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.