PULSFORT & MATHEIS

DAS AKTUELLE AUS STEUERN UND WIRTSCHAFT

„Nichts ist so beständig wie der Wandel.” – Heraklit von Ephesus

Und dies gilt insbesondere für die Wirtschaft und das Steuerrecht. Denn das dichte Netz von Regulierungen unseres Wirtschafts- und Steuersystems sowie deren regelmäßigen Änderungen führen zur verstärkten Komplexität und stellen infolgedessen eine Herausforderung in jeder Hinsicht dar.

Vor diesem Hintergrund ist es uns wichtig, dass unsere Mandanten stets über die für Sie wesentlichen Veränderungen und Neuheiten in der Wirtschaft und im Steuerrecht sowie auf angrenzenden Rechtsgebieten informiert werden. Daher fassen wir in einem regelmäßig erscheinenden Infoblatt die aktuell wichtigsten Änderungen kurz und verständlich für Sie zusammen.

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AKTUELLE INFORMATIONEN VOM BUNDESFINANZMINISTERIUM

Wir möchten Sie hier gerne mit den aktuellsten Informationen vom Bundesfinanzministerium zum Thema Steuern auf dem Laufenden halten:

  • Das Bundesfinanzministerium hat am 20. Januar 2025 den vorläufigen Abschluss des Bundeshaushalts 2024 vorgestellt. Es hat sich bestätigt, dass die Bundesregierung auch ohne Nachtrag das Haushaltsjahr 2024 angemessen abschließen konnte. Entwicklungen im Haushaltsvollzug ermöglichen eine vollständige Rücklagenschonung. Für den Bundeshaushalt 2025 ergibt sich dennoch weiterhin ein hoher Handlungsbedarf.
  • Die Kommunen sind staatsorganisationsrechtlich Teile der Länder, die das kommunale Haushaltsrecht regeln und die Verantwortung für eine aufgabengerechte Finanzausstattung ihrer Kommunen tragen. Der Bund unterstützt die finanzielle Situation der Kommunen im Rahmen seiner durch das Grundgesetz begrenzten Möglichkeiten.
  • Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.
  • Wie können Behörden Daten effizienter austauschen? In mehreren Erprobungsprojekten testet die Finanzverwaltung digitale Datenaustauschverfahren, um Bürokratie abzubauen und Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, ganz nach dem Once-Only-Prinzip und dem Motto: „Einmal Daten angeben, doppelt oder mehrfach profitieren – Verwaltung neu gedacht.“
  • Jedes Jahr gibt das Bundesfinanzministerium neue Plusmarken heraus. Der zusätzliche Cent-Anteil geht an gemeinnützige Projekte, die von den folgenden Institutionen gefördert werden.