PULSFORT & MATHEIS

DAS AKTUELLE AUS STEUERN UND WIRTSCHAFT

„Nichts ist so beständig wie der Wandel.” – Heraklit von Ephesus

Und dies gilt insbesondere für die Wirtschaft und das Steuerrecht. Denn das dichte Netz von Regulierungen unseres Wirtschafts- und Steuersystems sowie deren regelmäßigen Änderungen führen zur verstärkten Komplexität und stellen infolgedessen eine Herausforderung in jeder Hinsicht dar.

Vor diesem Hintergrund ist es uns wichtig, dass unsere Mandanten stets über die für Sie wesentlichen Veränderungen und Neuheiten in der Wirtschaft und im Steuerrecht sowie auf angrenzenden Rechtsgebieten informiert werden. Daher fassen wir in einem regelmäßig erscheinenden Infoblatt die aktuell wichtigsten Änderungen kurz und verständlich für Sie zusammen.

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AKTUELLE INFORMATIONEN VOM BUNDESFINANZMINISTERIUM

Wir möchten Sie hier gerne mit den aktuellsten Informationen vom Bundesfinanzministerium zum Thema Steuern auf dem Laufenden halten:

  • Bundesfinanzminister Christian Lindner im Interview: „In Zeiten der Inflation wären uferlos neue Schulden unverantwortbar.”
  • Die Kommunen sind staatsorganisationsrechtlich Teile der Länder, die das kommunale Haushaltsrecht regeln und die Verantwortung für eine aufgabengerechte Finanzausstattung ihrer Kommunen tragen. Der Bund unterstützt die finanzielle Situation der Kommunen im Rahmen seiner durch das Grundgesetz begrenzten Möglichkeiten.
  • In unseren historischen Zeitreihen stehen Ihnen detaillierte Daten zur Entwicklung der Steuereinnahmen in den letzten Jahrzehnten als PDF-Dokumente zum Download zur Verfügung.
  • Die Bun­des­an­stalt für Post und Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­on – Deut­sche Bun­des­post (BAnst PT) wurde zum 1. Januar 1995 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Die BAnst PT hat ihren Sitz in Bonn.
  • Die Finanzverwaltung hat beschlossen, die folgenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II zu veröffentlichen. Damit werden zugleich die Finanzbehörden die Entscheidungen allgemein anwenden.